Herdrecht, das

Herdrecht, das

Das Hrdrêcht, des -es, plur. inus. 1) An einigen Orten, das Recht einen eigenen Herd zu halten, d.i. eine eigene Wohnung zu haben; das Feuerrecht. 2) S. Herdgeld 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Herdgeld, das — Das Hrdgêld, des es, plur. von mehrern Summen, die er. 1) An einigen Orten, eine Abgabe von einem Herde, d.i. einer Feuerstätte, einem Wohnhause, an die Obrigkeit; welche an andern Orten auch der Herdschilling, die Herdsteuer, das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Weistum — Als Weistum wird eine historische Rechtsquelle bezeichnet, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde. Grimm führt es zurück auf „kollektive Aussage rechtskundiger Männer über das bestehende Recht“, wobei… …   Deutsch Wikipedia

  • Hofweistum — Ein Weistum ist die von rechtskundigen Männern erteilte Auskunft über einen bestehenden Rechtszustand oder das geltende Gewohnheitsrecht. Weistümer sind ländliche Rechtsquellen, vorwiegend aus dem 15. und 16. Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Weistümer — Ein Weistum ist die von rechtskundigen Männern erteilte Auskunft über einen bestehenden Rechtszustand oder das geltende Gewohnheitsrecht. Weistümer sind ländliche Rechtsquellen, vorwiegend aus dem 15. und 16. Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Herd, der — Der Hrd, des es, plur. die e, Diminut. das Herdchen, Oberd. Herdlein, ein ebener, zuweilen erhöheter Platz auf der Erde, gewisse Verrichtungen darauf vorzunehmen; doch nur noch in einigen Fällen. 1) Im Bergbaue ist es der runde ebene Platz bey… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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