Hoflehen, das

Hoflehen, das

Das Hoflehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Leben, für welches der Vasall seinem Lehensherren an dessen Hofe, bey dessen Hoflager, Dienste zu leisten verbunden ist, und von welchem er ehedem eigentlich ein Dienstmann oder Ministerialis hieß; zum Unterschiede von einem Kriegs- oder Ritterlehen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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