Seßlehen, das

Seßlehen, das

Das Sêßlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ehedem ein jedes Lehen, welches nicht mit Kriegesdiensten verdienet wurde, zum Unterschiede von einem Reitlehen. So wurden ehedem nicht nur die Hoflehen, sondern auch die Bauerlehen, Beutellehen u.s.f. für welche der Besitzer zu Hofdiensten, Frohnen, Geldgaben u.s.f. verbunden war, Seßlehen und Setzlehen genannt, weil er dabey, in Vergleichung mit den Kriegesdiensten, auf seinem Gute gleichsam stille sitzet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bauerlehen, das — Das Bauerlehen, des s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches statt der Ritterdienste mit Zins und Gülte beschweret ist, und daher auch von Bauern besessen werden kann; im Gegensatze der adeligen oder Ritterlehen. Dergleichen Lehen werden in… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Burglehen, das — Das Burglehen, des s, plur. ut nom. sing. 1) Eine zu Lehen gegebene Burg mit ihrem Gebiethe. 2) Ein Gut, welches ein Afterlehen eines Ganerbengutes ist. 3) Ein Lehen, welches der Eigenthümer einer Burg jemanden unter der Bedingung verleihet, die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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