Königsbann, der

Königsbann, der

* Der Königsbann, des -es, plur. inus. eine veraltete Benennung der obern oder peinlichen gerichtsbarkeit, des Halsgerichtes, weil es von dem Könige, d.i. dem Oberhaupte des Deutschen Reiches, zu Lehen rührete, und in dessen Nahmen gehandhabet wurde. S. Bann.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Königsbann — Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet das Gebot und das Verbot selbst die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen den Bezirk …   Deutsch Wikipedia

  • Königsbann — Königsbann, ursprünglich der obrigkeitliche Befehl des Königs, dann die auf die Übertretung des Befehls gesetzte Buße, endlich soviel wie die Banngewalt des Königs, s. Bann, S. 353 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Königsbann — 1. Königsbann ist Königszwang. (S. ⇨ Kaiser 20.) – Graf, 29, 27. Mhd.: Königes bann das ist des königes gezwang. (Klingen, 225a.) 2. Königsbann kann niemand leihen als der König selber. – Graf, 558, 50. Manche Lehen können nur vom… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Graf, der — Der Graf, des en, plur. die en, Fämin. die Gräfinn, plur. die en, ein sehr altes Wort, welches, 1) in seinem weitesten Umfange einen Vorgesetzten über ein gewisses Geschäft, besonders aber einen Richter über einen gewissen Bezirk, den Präsidenten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Blutbann, der — Der Blutbann, des es, plur. inus. in den Rechten der mittlern Zeiten, die peinliche Gerichtsbarkeit, welche über Blut und Leben richtet, und ehedem auch das Blutgericht, der Königsbann, die Malefiz, die Fraiß, die Oberacht u.s.f. genannt wurde,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Organ der Rechtspflege — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Procurator aus …   Deutsch Wikipedia

  • Wiebke von Thadden — (* 7. Juli 1931 in Tübingen als Wiebke Fesefeldt) ist eine deutsche Schriftstellerin. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Auszeichnungen 3 Werke (Auswahl) 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Bremer Stadtrecht — Basisdaten Titel: Bremisches Stadtrecht Art: Stadtrecht Geltungsbereich: Bremen und Orte der Stadtrechtsfamilie Rechtsmaterie: Stadtrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Wildbannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… …   Deutsch Wikipedia

  • Adel ohne Prädikat — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

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