- Kelterrecht, das
Das Kèlterrêcht, des -es, plur. inus. das Recht, eine Kelter so wohl für sich, als für andere zu halten. Ingleichen dasjenige, was man dem Kelterherren für den Gebrauch seiner Kelter bezahlet; der Kelterzins.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.