- Leibpacht, der
Der Leibpacht, des -es, plur. die -pächte, ein Pacht auf Lebenszeit, welcher eine Art des Erbpachtes ist; von Leib, das Leben, oder auch die Person.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Leibpacht, des -es, plur. die -pächte, ein Pacht auf Lebenszeit, welcher eine Art des Erbpachtes ist; von Leib, das Leben, oder auch die Person.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Erbpacht, der — Der Êrbpacht, des es, plur. die e, ein Pacht, nach welchem jemanden eine Sache zum erblichen Eigenthume eingeräumet wird, zum Unterschiede von dem Jahr und Zeitpachte; im Oberdeutschen der Erbbestand, Erbstand, an andern Orten der Leibpacht.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Pacht — (lat. Locatio, Conductio), der wesentlich zweiseitige Vertrag, vermöge dessen der eine Contrahent (Verpachter, Locator) eine bewegliche od. unbewegliche Sache, od. auch beides zugleich, dem andern Contrahenten (Pachter, Conductor) zeitweilig… … Pierer's Universal-Lexikon