Mündelgeld, das

Mündelgeld, das

Das Mündelgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, Geld, welches einem oder mehrern Mündeln gehöret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Mündelgeld — Mụ̈n|del|geld 〈n. 12; meist Pl.〉 vom Vormund verwaltetes Vermögen des Mündels * * * Mụ̈n|del|geld, das: zum Vermögen eines Mündels gehörendes Geld, das der Vormund verwaltet. * * * Mụ̈n|del|geld, das: zum Vermögen eines Mündels gehörendes Geld,… …   Universal-Lexikon

  • Betreuerhaftpflicht — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreuungsmißbrauch — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreuerhaftung — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer …   Deutsch Wikipedia

  • Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerhab — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormund — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreueraufgabe — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreueraufgaben — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia

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