Mündig

Mündig

Mündig, -er, -ste, adj. et adv. von der väterlichen Gewalt befreyet, großjährig, volljährig, mit einem Lat. Ausdrucke majorenn; im Gegensatze des unmündig, minderjährig oder minorenn. Mündig seyn. Mündig werden, dasjenige Alter erreichen, welches den Gesetzen nach zur Befreyung von der Gewalt des Vaters und Vormundes nöthig ist. Jemanden mündig sprechen, ihn aus obrigkeitlicher Gewalt für mündig erklären. Im Schwed. und Dän. myndig. Entweder von Mund, Vorsprache, Schutz, und munden, beschützen, der sich selbst vertheidigen, selbst für sich sprechen kann, oder auch unmittelbar von dessen Stammworte ma, manen, können, vermögen, der das gesetzmäßige Vermögen zu bürgerlichen Geschäften hat. In eigentlicher und weiterer Bedeutung kommt daher im Alt-Schwed. myndig für mächtig, angesehen, und Myndighet für Ansehen, Macht, vor. S. 1 Mund.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • mündig — mündig …   Deutsch Wörterbuch

  • mündig — Adj. (Aufbaustufe) in einem Alter, das zu Rechtshandlungen berechtigt, volljährig Synonym: erwachsen Beispiel: Er wurde mit 16 Jahren vorzeitig mündig gesprochen …   Extremes Deutsch

  • mündig — ↑majorenn …   Das große Fremdwörterbuch

  • mündig — Adj std. (14. Jh.), mhd. mündec, mndd. mundich Stammwort. Abgeleitet von Mund2 Schutz im Sinne von Vormundschaft , also wer sich selbst schützen und damit auch gesetzlich vertreten darf . Präfixableitung: entmündigen. ✎ Ebersold, G.: Mündigkeit… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • mündig — »volljährig, geschäftsfähig«: Das Adjektiv (mhd. mündec) ist von dem unter ↑ Vormund behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet. – Abl.: entmündigen (Anfang des 19. Jh.s) …   Das Herkunftswörterbuch

  • mündig — volljährig; ausgewachsen; erwachsen; reif; eigenverantwortlich * * * mün|dig [ mʏndɪç] <Adj.>: a) alt genug für bestimmte rechtliche Handlungen: mit 18 Jahren wird man mündig. Syn.: 2↑ erwachsen, ↑ …   Universal-Lexikon

  • Mündig — Mündigkeit, leitet sich vom althochdeutschen Begriff Munt ab, welcher in mittelalterlichen Quellen die Stellung des germanischen Hausherren gegenüber Frauen, Kindern und Gesinde beschreibt. Die Munt bedeutet nach innen Herrschaft und Fürsorge,… …   Deutsch Wikipedia

  • mündig — mụ̈n|dig; mündig sein, werden; vgl. mündig sprechen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • mündig — erwachsen; (veraltend): großjährig; (Rechtsspr.): volljährig; (Rechtsspr. veraltet): majorenn. * * * mündig:volljährig·großjährig;majorenn(veraltet);auch⇨erwachsen(1) mündigvolljährig,großjährig,erwachsen;veraltet:majorenn …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • mündig — mụ̈n·dig Adj; 1 meist präd, nicht adv; <ein junger Mann, eine junge Frau> so alt, dass sie vor dem Gesetz als Erwachsene gelten ≈ volljährig, großjährig ↔ minderjährig: In der Bundesrepublik Deutschland wird man mit achtzehn Jahren mündig 2 …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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