Mißthun

Mißthun

* Mḯßthun, verb. irreg. neutr. (S. Thun,) welches das Hülfswort haben erfordert, übel thun, unbillig handeln, und in engerer Bedeutung, wider ein Gesetz handeln, mißhandeln; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort.


Wa neme si so boesen rat

Das si an mir missetete,

Reinmar der Alte.


Wir haben gesündiget und mißgethan, 1 Kön. 7, 8; 2 Chron. 6, 37. Bey dem Ottfried missiduan, im Nieders. misdoon. S. Missethat, welches noch davon übrig ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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