Nothsache, die

Nothsache, die

Die Nōthsáche, plur. die -n. 1) Eine nöthige und nothwendige Sache. Das ist keine Nothsache, ist so gar nothwendig nicht. 2) Eine Sache, welche durch einen dringenden Nothfall veranlasset wird; daher auch eine rechtmäßige Entschuldigung vor Gericht in manchen Gegenden eine Nothsache genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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