Partey, die

Partey, die

Die Partēy, plur. die -en, ein aus dem Franz. Partie entlehntes Wort. 1. Mehrere Individua von Einer Art, obgleich von unbestimmter Menge oder Anzahl. 1) Überhaupt, von allen Arten von Körpern; wofür doch auch Partie jetzt üblicher ist. Eine Partey Waaren. Die Waaren nicht anders als in Parteyen verkaufen, nicht stückweise, sondern mehrere Stücke zusammen. Eine Partey oder Partie Menschen, Räuber, Zuschauer u.s.f. ein Haufe. 2) In engerer Bedeutung ist eine Partey ein Haufe mehrerer Menschen Einer Art; doch nur in einigen Fällen. (1) In vielen Fällen werden mehrere zu Einer Verrichtung gehörige Menschen eine Partey genannt. Die Jagdpartey, die zur Jagd oder Jägerey gehörigen Personen. Am kaiserlichen Hofe zu Wien sind die Rüdenpartey, Reiherpartey, Milanpartey, Krähenpartey, Revierpartey u.s.f. so viel besondere Haufen von Jagdbedienten. Im Kriegswesen ist eine Partey ein kleiner Haufe Truppen von unbestimmter Anzahl; ein Detaschement. Parteyen auf Kundschaft ausschicken. Streifende Parteyen. Daher die R.A. auf Partey ausgehen, ausziehen um Beute zu machen, auf Beutemachen ausgehen; auf Partey ausschicken. S. Parteygänger. (2) Mehrere gleich gesinnte Personen, im Gegensatze derer, welche entgegen gesetzte Gesinnungen hegen; wo es ein gelinder Ausdruck für Secte, Faction, Rotte u.s.f. ist. Eine Republik ist in Parteyen getheilet, wenn es mehrere Haufen widrig gesinnter Personen in derselben gibt. Die Stadt theilte sich in zwey Parteyen, in Ansehung der Gesinnungen. Die Französische Partey, welche es mit Frankreich hält, mit Frankreich gleich gesinnet ist. Jemandes Partey halten, von dessen Partey seyn, es mit ihm halten, seine Handlungen und Gesinnung verfechten, seinen Nutzen zu befördern suchen. Können sie glauben, daß ich ihre Partey gegen meine Schwester habe halten müssen? Less. sie vertheidigen. Jemandes Partey nehmen, zu dessen Partey treten, dessen Partey ergreifen, sich zu dessen Partey schlagen. Jemanden auf seine Partey bringen, auf seine Seite. Es mit keiner Partey halten. Sich eine Partey machen, einen Anhang, welcher der Gesinnung oder Absicht anderer entgegen gesetzt ist. In einer Sache Partey nehmen, sich zu einer oder der andern Partey bekennen. Die Gegenpartey, die entgegen gesetzte Partey. In engerer Bedeutung ist eine Religions-Partey ein Haufe mehrerer Menschen, welche in Grundwahrheiten der Religion von andern abgehen. In diesem Verstande sind die Herrenhuther zwar eine Religions-Gesellschaft aber keine Religions-Partey. 2. In einigen Fällen werden auch einzelne Individua Parteyen genannt. Zwey Personen, welche einen Vertrag mit einander schließen, heißen die beyden contrahirenden Parteyen, noch besser aber die contrahirenden Theile. Besonders führen streitige Personen vor Gerichte den Nahmen der Parteyen; im Franz. Parties, im mittlern Latein. Parces. Die Parteyen vergleichen. Beyde Parteyen hören. Die Gegenpartey. Die klagende Partey, der Kläger, die beklagte Partey, der Beklagte. Von einer Person, welche man zu heirathen sucht oder geheirathet hat, ist Partie üblicher, S. dasselbe.

Anm. Parthey, wie viele schreiben, hat nicht den geringsten scheinbaren Grund, weder in der Abstammung, noch in der Aussprache. Ehedem bedeutete es auch einen Streit, einen Zwist. Sie han ein klein parthey unnder in, im Theuerd. S. Part und Partie.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Religions-Partey, die — Die Religiōns Partēy, plur. die en, eine Partey, d.i. ein Theil einer Kirche, welcher in den Grundwahrheiten und dem darauf gegründeten Gottesdienste von derselben unterschieden ist, und mit den übrigen in keiner Kirchengemeinschaft stehet. So… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Partie, die — Die Partīe, (zweysylbig,) plur. die Partien, (dreysylbig,) ein gleichfalls aus dem Franz. Partie entlehntes Wort, welches in einigen Fällen für das gemeiner gewordene Partey gebraucht wird. 1. Mehrere Individua Einer Art, ohne Bestimmung der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Gegenbescheinigung, die — Die Gêgenbescheinigung, plur. die en. 1) S. Gegenbekenntniß. 2) In den Rechten, die Bescheinigung der einen Partey, welche der Bescheinigung der andern entgegen gesetzet ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Partite, die — Die Partīte, plur. die n, ein nur im gemeinen Leben übliches Wort. 1) Eine Partey, eine Post, nur in einigen Oberdeutschen Gegenden; aus dem Ital. Partita. Eine Partite in das Schuldbuch tragen, eine Post. 2) Betrügliches Verfahren, heimliche,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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