Parteyisch

Parteyisch

Partēyisch, -er, -te, adj. et adv. 1) Überhaupt, einer Partey zugethan, es mit einer von zwey oder mehr widrig gesinnten Parteyen haltend; im Gegensatze des parteylos oder unparteyisch. 2) In engerer Bedeutung ist man parteyisch, wenn man sich in der Beurtheilung andrer und in seiner Neigung gegen sie durch außerwesentliche Umstände leiten lässet; ingleichen in dieser Denkungsart gegründet. Beydes im Gegensatze des unparteyisch. Parteyisch seyn. Parteyisch handeln, urtheilen. Ein parteyischer Richter. Eine partheyische (parteyische) Empfehlung der Blutsfreunde, ist, sie mit dem gelindesten Nahmen zu belegen, ein frommer Betrug, Gell.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Parteylichkeit, die — Die Partēylichkeit, plur. die en. 1) Der Zustand, da man parteylich oder parteyisch ist, in den beyden Bedeutungen des letztern Wortes, und ohne Plural. In engerer Bedeutung ist die Parteylichkeit die Fertigkeit, sich in dem Beurtheilen andrer,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Parteylos — Partēylos, er, este, adj. et adv. welches für unparteyisch oder unparteylich in beyden Bedeutungen des Gegensatzes parteyisch üblich ist. Parteylos seyn, unparteyisch. Daher die Parteylosigkeit, plur. inus. die Unparteylichkeit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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