- Pfandesinhaber, der
Der Pfandesinhaber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfandesinhaberinn, eine Person, welche zu ihrer Sicherheit ein Pfand von einem andern in Besitz hat, es sey nun ein bewegliches oder ein unbewegliches Pfand; ehedem der Pfandhaber, Pfandherr, Pfandgläubiger.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.