- Pfropfen (1)
1. Pfropfen, verb. reg. act. 1) Mit Gewalt in eine Öffnung hinein drehen, zwingen oder stopfen. Blüthen, Rosenblätter in eine Bouteille pfropfen, sie mit Heftigkeit hinein stopfen. Die Blutgefäße waren mit Blut voll gepfropft. Gepfropft voll, so voll, daß auch mit Gewalt nichts mehr hinein zu bringen ist. Sich voll pfropfen, sich mit Speise überladen. Das Komödienhaus war gepfropft voll, von Menschen. Im Oberdeutschen pferchen. 2) Mit einem Pfropfen verstopfen; doch nur in dem zusammen gesetzten zupfropfen.
So auch die Pfropfung.
Anm. Im Nieders. proppen, im Schwed. proppa, im Griech. in der zweyten Bedeutung προβυειν. Es scheinet vermittelst des harten Blaselautes von reiben abzustammen, von welchem auch vermittelst eines andern Vorschlages treiben herkommt, welches in ähnlicher Bedeutung vorkommt. Bey dem Kero ist Ruab eine Zahl. Im Niedersächs. ist in eben dieser Bedeutung auch prammen üblich, welches mit dem Lat. premere sichtbar überein kommt, und von welchem das im gemeinen Leben der Hochdeutschen übliche bremsen und premsen in eben diesem Verstande ein bloßes Intensivum ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.