Rügeamt, das

Rügeamt, das

Das Rügeamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden, ein Amt, d.i. ein obrigkeitliches Collegium, ein Untergericht, welches angebrachte Rügen oder Klagen untersucht, und die Vergehungen bestraft. So ist zu Nürnberg das Rügeamt, oder wie man dort sagt, Rugsamt, ein Collegium von fünf Rathsherren, welches alle Sachen der Handwerker, die Übertretungen ihrer Artikel u.s.f. rüget, oder bestrafet. S. Rügegericht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rugamt — Das Rugsamt in Nürnberg, auch Rugamt (Rügeamt, Rügegericht), war unmittelbar nach Abschaffung der Zünfte die seit 1349 nachweisbare,[1] dem Stadtrat verantwortliche oberste gerichts und gewerbepolizeiliche Behörde der Stadt für alle Handwerke und …   Deutsch Wikipedia

  • Rugsamt — Das Rugsamt in Nürnberg, auch Rugamt (Rügeamt, Rügegericht), war unmittelbar nach Abschaffung der Zünfte die seit 1349 nachweisbare,[1] dem Stadtrat verantwortliche oberste gerichts und gewerbepolizeiliche Behörde der Stadt für alle Handwerke und …   Deutsch Wikipedia

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