Rügeamt, das

Rügeamt, das

Das Rügeamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden, ein Amt, d.i. ein obrigkeitliches Collegium, ein Untergericht, welches angebrachte Rügen oder Klagen untersucht, und die Vergehungen bestraft. So ist zu Nürnberg das Rügeamt, oder wie man dort sagt, Rugsamt, ein Collegium von fünf Rathsherren, welches alle Sachen der Handwerker, die Übertretungen ihrer Artikel u.s.f. rüget, oder bestrafet. S. Rügegericht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rüge — Rüge, tadelndes Urteil, namentlich eines Vorgesetzten dem Untergebenen gegenüber; dann die Anzeige eines geringen Vergehens zum Zweck der gewöhnlichen Bestrafung. Zur Aburteilung eines solchen diente ehedem in vielen deutschen Ländern das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rugamt — Das Rugsamt in Nürnberg, auch Rugamt (Rügeamt, Rügegericht), war unmittelbar nach Abschaffung der Zünfte die seit 1349 nachweisbare,[1] dem Stadtrat verantwortliche oberste gerichts und gewerbepolizeiliche Behörde der Stadt für alle Handwerke und …   Deutsch Wikipedia

  • Rugsamt — Das Rugsamt in Nürnberg, auch Rugamt (Rügeamt, Rügegericht), war unmittelbar nach Abschaffung der Zünfte die seit 1349 nachweisbare,[1] dem Stadtrat verantwortliche oberste gerichts und gewerbepolizeiliche Behörde der Stadt für alle Handwerke und …   Deutsch Wikipedia

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