- Rügebar
Rügebar, adj. et adv. nur noch in einigen Gegenden, für klagbar. Rügebar werden, klagbar, etwas klagen oder denunciiren. Ingleichen strafbar. Rügebare Handlungen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Rügebar, adj. et adv. nur noch in einigen Gegenden, für klagbar. Rügebar werden, klagbar, etwas klagen oder denunciiren. Ingleichen strafbar. Rügebare Handlungen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.