Rathsschluß, der

Rathsschluß, der

Der Rāthsschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, der Schluß, Beschluß, oder feyerliche, förmlich entworfene Entschluß eines Raths-Collegii, oder eines Stadtrathes, Senatus Consultum, an einigen Orten der Rathsverlaß; welcher mit einem Rathschlusse nicht verwechselt werden darf.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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