- Aufbrennen
Aufbrênnen, verb. irreg. (S. Brennen,) welches auf gedoppelte Art üblich ist.
I. Als ein Activum. 1) Durch Brennen verbrauchen. Die Köchinn hat bereits alles Holz aufgebrannt. Er hat alle Lichter aufgebrannt. 2) Brennend auf etwas abdrucken. Dem Fasse ein Zeichen aufbrennen, oder auf das Faß ein Zeichen aufbrennen. 3) Anbrennen machen, wieder anzünden, in welcher Bedeutung es doch nur in dem Salzwerke zu Halle üblich ist. 4) Anbrühen, in einigen Gegenden. Aufgebrannte Siede, welche mit heißem Wasser angebrühet worden. Die Wäsche aufbrennen, bey den Wäscherinnen, siedendes Wasser auf die eingeschmierte Wäsche gießen, welches auch einbrennen und einbrühen genannt wird. So auch die Aufbrennung.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1) In die Höhe brennen, schnell anfangen zu brennen; besonders im Hüttenbaue. Wenn der Zink geschmolzen wird, so pflegt er an der Luft mit einer blau gelblichen Flamme aufzubrennen. Bey den Jägern brennet das Zündkraut auf, wenn es abbrennet. Die figürliche Bedeutung, schnell zornig werden, welche bey dem Kaisersberg vorkommt, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.
2) * Schnell erröthen, welche Bedeutung aber auch unter die veralteten gehöret.
Miner sinnen ich halber da vergas
Do ich urlob nam und si so sas
Si bran uf schone
Sam der abent rot,
Her Rudolf von Rotenburg.
Von der Conjugation dieses Verbi, welches sich im Activo zur regulären Form zu neigen anfängt, S. Brennen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.