Reichskammergericht, das

Reichskammergericht, das

Das Reichskammergericht, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Reiche, eines der zwey höchsten Reichsgerichte, welches den Ständen und deren Unterthanen in gewissen dazu fähigen Umständen Recht spricht, und älter ist, als der Reichshofrath. Daher der Reichskammerrichter, der Richter in diesem Gerichte.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Reichskammergericht — Audienz am Reichskammergericht, Kupferstich, 1750 Das Reichskammergericht war seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichskammergericht — Reichs|kam|mer|ge|richt, das <o. Pl.>: oberstes Gericht des Deutschen Reiches von 1495 bis 1806. * * * Reichskammergericht,   das 1495 auf dem Reichstag zu Worms errichtete oberste Gericht des Deutschen Reichs, Nachfolger des königlichen… …   Universal-Lexikon

  • Reichskammergericht — Reichskammergericht, neben dem Reichshofrath (s.d.) das höchste Gericht des ehemaligen Deutschen Reiches. Das R. wurde vom Kaiser Maximilian I. zur Erhaltung des allgemeinen Landfriedens 1495 angeordnet, u. war Anfangs in Frankfurt eingesetzt,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reichskammergericht — Reichskammergericht, im ehemaligen Deutschen Reiche neben dem Reichshofrat das höchste Gericht, das 1495 von Kaiser Maximilian I. zunächst für Landfriedensbruchsachen eingesetzt ward. Dasselbe bestand aus dem vom Kaiser ernannten Kammerrichter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichskammergericht — Reichskammergericht, im frühern Deutschen Reich das höchste Gericht neben dem Reichshofrat; ward unter Maximilian I. 1495 errichtet, bestand aus einem vom Kaiser ernannten Kammerrichter (Fürsten oder Grafen), 2 Präsidenten und einer Anzahl teils… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichskammergericht — Reichskammergericht, der höchste Gerichtshof des deutschen Reichs, 1495 von Max I. eingerichtet (schon seit Friedrich II. war aber der Kammerrichter Stellvertreter des Kaisers, wenn es sich um Leben oder Eigenthum der Reichsstände handelte, und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Reichskammergericht — Reichs|kạm|mer|ge|richt, das; [e]s (höchstes deutsches Gericht [1495 bis 1806]) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Reichsgericht, das — Das Reichsgericht, des es, plur. die e, ein höheres Gericht, welchem alle niedere Gerichte eines Reiches unterworfen sind. In engerer Bedeutung, besonders in dem Deutschen Staatsrechte, ein Gericht, vor welchem besonders die Stände des Reiches… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Reichshofgericht — Das Königliche Kammergericht war der Vorläufer des Reichskammergerichtes. Mit dem Mainzer Landfrieden von 1235, einem von Kaiser Friedrich II. erlassenen Reichsgesetz, wurde zunächst das Königliche Hofgericht geschaffen. In der Folge wurden… …   Deutsch Wikipedia

  • Königliches Kammergericht — Das Königliche Kammergericht war der Vorläufer des Reichskammergerichtes. Mit dem Mainzer Landfrieden von 1235, einem von Kaiser Friedrich II. erlassenen Reichsgesetz, wurde zunächst das Königliche Hofgericht geschaffen. In der Folge wurden… …   Deutsch Wikipedia

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