Reichsschluß, der

Reichsschluß, der

Der Reīchsschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, ein von einem Reiche und dessen Repräsentanten gemeinschaftlich gemachter Schluß. In engerer Bedeutung, ein von den Deutschen Reichsständen auf einem Reichstage gemachter Schluß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kirchengewalt — (Potestas ecclesiastica Kirchenregiment), der Inbegriff der Rechte u. Befugnisse, welche dem Oberhaupte der kirchlichen Genossenschaft zur Beförderung der kirchlichen Zwecke, der gemeinschaftlichen, dem wahren Glauben entsprechenden… …   Pierer's Universal-Lexikon

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