- Ruhrrecht, das
Das Ruhrrêcht, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niederdeutschen Gegenden, ein Nahme des Strandrechtes,
S. dasselbe, ingleichen Ruhr 1.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Ruhrrêcht, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niederdeutschen Gegenden, ein Nahme des Strandrechtes,
S. dasselbe, ingleichen Ruhr 1.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Strandrecht, das — Das Strandrêcht, des s, plur. die e. 1. Rechtsregeln, in Ansehung des Strandes und der an denselben angetriebenen Güter, da denn auch der ganze Inbegriff dieser Rechte collective das Strandrecht genannt werden könnte. 2. Das Recht, welches der… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart