Sachfällig

Sachfällig

Sáchfällig, adj. et adv. in den Rechten. Sachfällig werden, seine Sache, d.i. seinen Prozeß, verlieren. Jemanden sachfällig erkennen. Nieders. nedderfällig, im Oberd. gleichfalls niederfällig. S. Sache 1.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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