Schaufelrecht, das

Schaufelrecht, das

Das Schaufelrêcht, des -es, plur. inus. 1) Das Recht, eines andern Acker vorzüglich und mit Ausschließung anderer für einen gewissen Zins zu bauen; entweder, so fern die Feldarbeit ehedem mehr mit der Schaufel geschahe, als jetzt, oder auch, so fern schaufeln das Frequentativum oder Diminutivum von schieben ist, da es denn mit dem Abtriebrechte gleichbedeutend seyn würde. 2) In Elsaß verstehet man unter Schaufelrecht das Recht, die Zinsgüter zu bessern. 3) S. auch das folgende.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Schaufelrecht — Schaufelrecht, 1) das Recht eines Andern Acker gegen einen gewissen Zins zu bebauen; 2) so v.w. Schaufelschlag …   Pierer's Universal-Lexikon

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