Schaufelschlag, der

Schaufelschlag, der

Der Schaufelschlag, des -es, plur. die -schläge, auf dem Lande vieler Gegenden. 1) Das Recht, einen Graben oder Fluß zu reinigen oder zu räumen, ohne Plural, weil man sich dazu der Schaufeln bedienet; das Fegerecht, Räumungsrecht. Den Schaufelschlag haben, dieses Recht. 2) Das Gebieth, die Gegend, wo jemand dieses Recht hat. Auf der Gemeine Schaufelschlag. 3) Der mit der Schaufel auf solche Art aus einem Graben oder Flusse geworfene Schlamm, und der Bezirk, welchen derselbe einnimmt; ohne Plural. Die Bäume stehen auf dem Schaufelschlage des Baches. Wenn der Graben breit ist, so gehören wohl sechzehen Schuh zum Schaufelschlage.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Schaufelschlag — Schaufelschlag, 1) (Fegerecht), Recht, den Schlamm aus einem Graben, z.B. einem Mühlgraben, zu beziehen u. zu dem Zwecke die anliegenden Grundstücke zu benutzen; 2) der Ort, wo Einer dieses Recht hat; 3) der ausgeworfene Schlamm selbst; 4) der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Feuerungsanlagen [3] — Feuerungsanlagen. Planrost. Außer den in Bd. 4, S. 3, dargestellten Roststabformen bestehen noch eine große Anzahl anderer [1], bei deren Konstruktion maßgebend war: möglichst gleichmäßige Verteilung der zuzuführenden Luft, Erzielung einer… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Fegerecht, das — Das Fêgerêcht, des es, plur. inus. das Recht zu fegen, d.i. zu reinigen; besonders das Recht, einen Graben zu fegen, der Schaufelschlag, das Räumungsrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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