Schildgerechtigkeit, die

Schildgerechtigkeit, die

Die Schildgerêchtigkeit, plur. inus. die Gerechtigkeit, d.i. das Recht, einen Schild auszuhängen, und folglich ein öffentliches Gewerbe zu treiben; wo es zuweilen von der Gastgerechtigkeit gebraucht wird, oder dem Rechte Fremde zu beherbergen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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