Schreibegebühr, die

Schreibegebühr, die

Die Schreibegebühr, plur. die -en, welches auch nur im Plural allein gebraucht wird, die Gebühr oder Gebühren, welche man einem andern für das Ab- oder Einschreiben entrichtet, und welche zuweilen auch das Schreibegeld genannt wird. Ein Copist, welcher Sachen abschreibet, bekommt dafür die Schreibegebühren oder mit einem halb Lateinischen Ausdrucke die Copial-Gebühren.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Schreibegroschen, der — Der Schreībegroschen, des s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, eine Schreibegebühr, wenn sie aus einem Groschen bestehet. So wird die Gebühr, welche manche Zinsgüter in Sterbefällen dem Gerichte des Eigenthumsherren für das Einschreiben… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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