- Schreibegroschen, der
Der Schreībegroschen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, eine Schreibegebühr, wenn sie aus einem Groschen bestehet. So wird die Gebühr, welche manche Zinsgüter in Sterbefällen dem Gerichte des Eigenthumsherren für das Einschreiben entrichten, der Schreibegroschen genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.