Schwänzelpfennig, der

Schwänzelpfennig, der

Der Schwänzelpfênnig, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, Pfennige, d.i. Geld, welches man schwänzet oder auf den Schwanz schläget, d.i. bey dem Einkauf oder Verkauf unterschlägt, als einen unerlaubten Gewinn für sich behält, in welchem Verstande es besonders von Kleinigkeiten üblich ist, welche untreues Gesinde unterzuschlagen pflegt. Sich Schwänzelpfennige machen. An andern Orten Korbpfennige. Siehe das folgende.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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