Tafellehen, das

Tafellehen, das

Das Tafellehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, ein Lehengut, dessen Einkünfte zur Unterhaltung der Tafel und des Hofstaates eines Landesherren bestimmt sind. Siehe Tafelgut.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Tischlehen, das — Das Tischlehen, des s, plur. ut nom. sing. ein Lehengut, dessen Ertrag zur Bestreitung des Tisches oder der Tafel des Lehensherren, oder des damit Beliehenen bestimmt ist, und noch häufiger Tafellehen, Tafelgut genannt wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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