- Tafellehen, das
Das Tafellehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, ein Lehengut, dessen Einkünfte zur Unterhaltung der Tafel und des Hofstaates eines Landesherren bestimmt sind. Siehe Tafelgut.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.