- Auspfählen
Auspfählen, verb. reg. act. inwendig mit Pfählen versehen. Ingleichen mit Pfählen bezeichnen. Ein Feld auspfählen. Daher die Auspfählung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Auspfählen, verb. reg. act. inwendig mit Pfählen versehen. Ingleichen mit Pfählen bezeichnen. Ein Feld auspfählen. Daher die Auspfählung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
auspfählen — aus||pfäh|len 〈V. tr.; hat〉 1. einzäunen 2. 〈Bgb.〉 durch Pfähle stützen (Gesteinsmassen) * * * aus|pfäh|len <sw. V.; hat: 1. (selten) einzäunen. 2. (Bergmannsspr.) mit Pfählen abstützen: Gesteinsmassen a … Universal-Lexikon
auspfählen — aus|pfäh|len (Bergmannssprache mit Pfählen abstützen) … Die deutsche Rechtschreibung
Auspfählung — Aus|pfäh|lung 〈f. 20〉 das Auspfählen … Universal-Lexikon
einzäunen — abgrenzen, abstecken, abzäunen, auspfählen, begrenzen, einfassen, einfrieden, eingittern, eingrenzen, einplanken, mit einem Zaun umgeben/versehen, umfassen, umgrenzen, umschließen, umzäunen, vergattern, zäunen; (schweiz.): einhagen; (geh.):… … Das Wörterbuch der Synonyme