Auspfählen

Auspfählen

Auspfählen, verb. reg. act. inwendig mit Pfählen versehen. Ingleichen mit Pfählen bezeichnen. Ein Feld auspfählen. Daher die Auspfählung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • auspfählen — aus||pfäh|len 〈V. tr.; hat〉 1. einzäunen 2. 〈Bgb.〉 durch Pfähle stützen (Gesteinsmassen) * * * aus|pfäh|len <sw. V.; hat: 1. (selten) einzäunen. 2. (Bergmannsspr.) mit Pfählen abstützen: Gesteinsmassen a …   Universal-Lexikon

  • auspfählen — aus|pfäh|len (Bergmannssprache mit Pfählen abstützen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Auspfählung — Aus|pfäh|lung 〈f. 20〉 das Auspfählen …   Universal-Lexikon

  • einzäunen — abgrenzen, abstecken, abzäunen, auspfählen, begrenzen, einfassen, einfrieden, eingittern, eingrenzen, einplanken, mit einem Zaun umgeben/versehen, umfassen, umgrenzen, umschließen, umzäunen, vergattern, zäunen; (schweiz.): einhagen; (geh.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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