Unterlassung, die

Unterlassung, die

Die Unterlássung, plur. doch nur selten, die -en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u.s.f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare Unterlassung einer befohlnen Handlung, die Übertretung eines Forderungsgesetzes; im Gegensatze der Begehungssünde, die Übertretung eines Verbothes.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Vergessenheit, die — Die Vergêssenheit, plur. inusit. von dem Mittelworte vergessen, daher dieses, so wie jenes, sowohl im passiven als activen Verstande, gebraucht wird. 1. Im passiven, der Zustand, da etwas vergessen wird. In Vergessenheit kommen, gerathen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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