Unterlehensfall, der

Unterlehensfall, der

Der Unterlehensfall, des -es, plur. die -fälle, im Lehenswesen, ein Lehensfall, welcher sich in der untern Hand ereignet, d.i. eine Veränderung des Lehensmannes; im Gegensatze des Oberlehensfalles.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Lehensfall, der — Der Lehensfall, oder Lehnsfall, des es, plur. die fälle, derjenige Fall, da ein Lehen offen oder erlediget wird, oder zu Falle kommt, d.i. dem Lehensherren anheim fällt, es sey nun durch den Tod des Lehenherren oder des Lehenmannes. Jener wird… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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