Unverjährt

Unverjährt

Unverjährt, adj. et adv. nicht verjährt, durch keine Länge der Zeit ungültig geworden.


Der Thorheit unverjährte Rechte

Erstrecken sich auf jedes Haupt,

Haged.



http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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