- Unverjährt
Unverjährt, adj. et adv. nicht verjährt, durch keine Länge der Zeit ungültig geworden.
Der Thorheit unverjährte Rechte
Erstrecken sich auf jedes Haupt,
Haged.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Unverjährt, adj. et adv. nicht verjährt, durch keine Länge der Zeit ungültig geworden.
Der Thorheit unverjährte Rechte
Erstrecken sich auf jedes Haupt,
Haged.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Brauch, der — * Der Brauch, des es, plur. die Bräuche, von dem folgenden Verbo brauchen. 1) Die Anwendung einer Sache zu seinen Bedürfnissen; ohne Plural. Die Gefäße zu unserm Brauch, Weish. 15, 7. Schau alle Mittel an, Durch welcher Brauch ein Mensch zu… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verjähren — Verjähren, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. * Eigentlich, wie veralten, nicht bloß alt werden, sondern zu einer gewissen Bestimmung zu alt werden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher im Nieders.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… … Deutsch Wikipedia