Verfang, der

Verfang, der

* Der Verfang, des -es, plur. car. ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Hauptwort, von dem folgenden Zeitworte. 1. Der Zustand, da etwas verfängt, als Mittel die verlangte Wirkung hervor bringt. Wo kein Verfang der Güte mehr zu hoffen ist. 2. Der Nachtheil. Seinen Erben zum Verfange ein Testament machen. 3. In einigen Gegenden wird der den Kindern gehörige väterliche oder mütterliche Theil das Verfangrecht genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Verfänglich — Verfänglich, er, ste, adj. et adv. von dem Zeitworte verfangen, doch nur in einigen Bedeutungen. 1. * Von verfangen II, die verlangte Wirkung thun, ist verfänglich, diese Wirkung gewährend; doch nur im Oberdeutschen. Die Vollziehung eines… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verfangenschaft, die — Die Verfangenschaft, plur. car. ein nur an einigen Orten, z.B. zu Ulm, Frankfurt, übliches Wort, dasjenige Recht zu bezeichnen, nach welchem die Güter des verstorbenen Ehegatten seinen Kindern zufallen, doch so, daß der Überlebende davon die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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