Vertragsam

Vertragsam

Vertragsam, -er, -ste, adj. et adv. welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Verträglich — Verträglich, er, ste, adj. et adv. 1. Von vertragen 4 (1) geneigt und Fertigkeit besitzend, sich mit einem andern zu vertragen, d.i. allen Unwillen über dessen Beleidigungen fahren zu lassen; wofür doch versöhnlich üblicher ist. 2. Von vertragen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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