Vertragsam

Vertragsam

Vertragsam, -er, -ste, adj. et adv. welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 17931801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verträglich — Verträglich, er, ste, adj. et adv. 1. Von vertragen 4 (1) geneigt und Fertigkeit besitzend, sich mit einem andern zu vertragen, d.i. allen Unwillen über dessen Beleidigungen fahren zu lassen; wofür doch versöhnlich üblicher ist. 2. Von vertragen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
https://grammatisch.de-academic.com/50299/Vertragsam Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”