- Vertragsam
Vertragsam, -er, -ste, adj. et adv. welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.