- Vertranksteuern
Vertranksteuern, verb. regul. act. die Tranksteuer von etwas geben. Den Wein, das Bier, vertranksteuern.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Vertranksteuern, verb. regul. act. die Tranksteuer von etwas geben. Den Wein, das Bier, vertranksteuern.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Tranksteuer, die — Die Tranksteuer, plur. die n, in verschiedenen Provinzen, z.B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier als Weinsteuer gehöret. Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart