Verwahrlich

Verwahrlich

Verwahrlich, adverb. in Verwahrung, in der ersten Bedeutung des Zeitwortes verwahren, nur mit einigen Zeitwörtern, und auch hier am häufigsten in den Kanzelleyen. Etwas verwahrlich aufbehalten, es verwahrlich bey jemanden niederlegen.


Wenn er, was sein Geist an Schätzen bey sich trägt,

Als in der Mutter Schoß verwahrlich niederlegt,

Can.



http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Beylegen — Beylêgen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Activum. 1. Eine Sache bey oder neben der andern legen. 1) In eigentlicher Bedeutung. Einer Klagschrift die Beweisstücke, einer Ausführung die Urkunden, einem Briefe eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hinterlegen — Hinterlegen, verb. reg. act. eigentlich zurück legen; doch nur noch in engerer Bedeutung, bey jemanden verwahrlich niederlegen, ihm in Verwahrung geben, deponiren, niederlegen; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten ist, wo ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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