Beylegen

Beylegen

Beylêgen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist.

I. Als ein Activum. 1. Eine Sache bey oder neben der andern legen. 1) In eigentlicher Bedeutung. Einer Klagschrift die Beweisstücke, einer Ausführung die Urkunden, einem Briefe eine Rechnung beylegen. 2) Figürlich. (a) Jemanden seine Tochter beylegen, sie ihm zur Ehe geben; welche Redensart aber im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist. (b) Eine Sache von der andern behaupten. Man leget ihm viel Verstand bey. Er hat ihm die größten Lobsprüche beygelegt. Einem Geiste menschliche Bildung beylegen, sich ihn unter einer menschlichen Bildung vorstellen. Ich lege dir die Schuld davon nicht bey. Einem ein Verbrechen beylegen. Indessen wird dieses Verbum doch lieber in einem guten, wenigstens gleichgültigen Verstande, als in nachtheiliger Bedeutung gebraucht. S. Beymessen. 2. Bey Seite legen. 1) * Eigentlich, welche Bedeutung aber im Hochdeutschen nicht üblich ist. Doch sang Opitz zu seiner Zeit:


Wer dich im Kriege sieht, der legt die Waffen bey.


2) Verwahrlich beylegen, bey Seite legen und aufheben. Geld im Gerichte beylegen. Daß er den Leuten das Ihre, so sie an den Ort zu treuen Händen beygeleget hatten, wollte erhalten, 2 Maccab. 3, 15. Um der Hoffnung willen, die euch beygelegt ist im Himmel, Coloss. 1, 6. Hinfort ist mir beygelegt die Krone der Gerechtigkeit, 1 Timoth. 4, 8. Welche Wortfügung mit der dritten Endung der Person aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Ingleichen, aufsammeln, sammeln und verwahren.


Der Schatz, den die guten Alten,

Aus Einfalt beygelegt,

Can.


3) Endigen, von Streitigkeiten, oder streitigen Sachen, schlichten, doch mehr durch gütliche Vermittelung, als durch Urtheil und Recht. Einen Streit beylegen. Die Sache ist längst beygelegt. So auch die Beylegung in allen obigen Bedeutungen. S. auch Beylage.

II. Als ein Neutrum, mit haben. 1. * Einem beylegen, ihm beyfallen, ihm Recht geben, am häufigsten im Oberdeutschen, wofür daselbst auch zulegen üblich ist. S. Beypflichten. 2. In der Seefahrt bedeutet beylegen, das Schiff gegen den Wind drehen, so daß es langsamer gehe, welches auch beystechen und beydrehen genannt wird. Das Schiff wurde, weil es nicht beylegen wollte, in den Grund gebohret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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