Vorbescheiden

Vorbescheiden

Vorbescheiden, verb. irreg. act. vor sich bescheiden, d.i. durch einen Ausspruch fordern, welches von dem Richter und andern mit Gerichtbarkeit versehenen obrigkeitlichen Ämtern geschiehet. Vorbeschieden werden, vor Gericht gefordert, noch häufiger citieret werden. Die Parteyen, die Zeugen sind vorbeschieden worden. Daher die Vorbescheidung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorbiethen — Vorbiethen, Vorgebiethen, verb. irregul. act. S. Biethen, vor Gericht entbiethen, oder zu kommen gebiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, wofür daselbst das Lat. citieren üblicher ist. S. auch Vorbescheiden und Fürbiether …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”