- Wahlherr, der
Der Wahlhêrr, des -en, plur. die -en, ein Herr, d.i. männliche Person von Stande, welche in gewissen Fällen das Wahlrecht besitzet. So sind in manchen Städten die Wahlherren gewisse Rathsherren, welche den neuen Rath erwählen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.