Wahlherr, der

Wahlherr, der

Der Wahlhêrr, des -en, plur. die -en, ein Herr, d.i. männliche Person von Stande, welche in gewissen Fällen das Wahlrecht besitzet. So sind in manchen Städten die Wahlherren gewisse Rathsherren, welche den neuen Rath erwählen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Elektor — Elẹk|tor 〈m. 23; veraltet〉 1. Wähler, Wahlherr 2. Kurfürst [zu lat. eligere „sorgfältig auswählen“] * * * Elẹk|tor, der; s, ...oren [(m)lat. elector]: 1. (hist.) Wähler, Wahlherr (z. B. Kurfürst bei der Königswahl). 2. (bildungsspr.)… …   Universal-Lexikon

  • Elektor — Elek|tor der; s, ...oren <aus mlat. elector »Wähler; Kurfürst« zu lat. eligere, vgl. ↑eligieren>: 1. Wähler, Wahlherr (z. B. Kurfürst bei der Königswahl). 2. [Aus]wählender …   Das große Fremdwörterbuch

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