- Auszäunen
Auszäunen, verb. reg. act. 1) Inwendig mit einem Zaune versehen. Einen Graben auszäunen. 2) Vermittelst eines Zaunes von einer andern Sache ausschließen. Einen Acker auszäunen. So auch die Auszäunung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.