Auszèhenten

Auszèhenten

Auszèhenten, verb. reg. act. im gemeinen Leben, den Zehenten aussuchen und nehmen. Ein Geistlicher zehentet den andern nicht aus, Clericus clericum non decimat. Daher der Auszehenter, der das Auszehenten verrichtet, der Zehenter, Zehentgänger, und die Auszehentung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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