Bündniß, das

Bündniß, das

Das Bündniß, des -sses, plur. die -sse, der Vertrag, durch welchen sich mehrere Staaten oder Personen zu einer gesellschaftlichen Absicht verbinden. Ein Bündniß mit jemanden machen. In ein Bündniß treten. Im Bündnisse mit jemanden stehen. Von Privat-Personen ist dieses Wort im gemeinen Gebrauche nicht üblich, wohl aber in der höhern Schreibart. S. der Bund 1. und 2.

Anm. Es ist vermittelst der Endsylbe niß von Bund gebildet. S. -Niß. Im Oberdeutschen ist es auch weiblichen Geschlechtes, die Bündniß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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