- Beköstigen
Beköstígen, verb. reg. act. mit der nöthigen Kost, d.i. Speise und Trank, auf geraume Zeit versehen. Einen beköstigen. Sich selbst beköstigen, sich seine gewöhnlichen Speisen selbst zurichten lassen. Daher die Beköstigung, so wohl für die Handlung des Beköstigens, als auch den Unterhalt selbst.
Anm. Das Zeitwort bekösten, von welchem dieses das Frequentativum ist, kommt noch im Oberdeutschen vor. In eben dieser Mundart bedeutet beköstigen auch noch, 1) die Kosten zu etwas hergeben, welche Bedeutung auch das Niedersächsische bekostigen hat. 2) Kosten verursachen. 3) Opitz gebraucht dieses Wort in einer Bedeutung, die der Hochdeutschen zwar nahe kommt, aber in derselben doch nicht üblich ist:
Und daß ohne alle Müh der Menschen erster Stand
Beköstigt sey mit dem, was trägt das grüne Land.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.