- Bekümmern
Bekümmern, verb. reg. act. 1) * Mit Kummer, d.i. Arrest, belegen, welche Bedeutung nur noch in den Rechten üblich ist. Eines Güter, eines Vermögen, jemandes Gehalt bekümmern. Ehedem erstreckte sich diese Bedeutung noch weiter, und druckte überhaupt den Begriff der Beraubung und Verhinderung des freyen Gebrauches einer Sache aus. Sie bekümmerten die Furt des Jordans, sie besetzten dieselbe, heißt es in einer alten Übersetzung der Bibel aus dem 15ten Jahrhunderte. Sie bekümmerten ihnen das Wasser, schnitten ihnen das Wasser ab, in einer andern alten Übersetzung an einem andern Orte. S. Kummer und Verkümmern.
2) Kummer, d.i. Gram, Sorgen verursachen. Das bekümmert ihn gar sehr. Du bekümmerst mich außerordentlich, machst mir außerordentlichen Kummer. Eine ungerathene Tochter bekümmert ihren Vater, Sir. 22, 4. Dieser Gebrauch des Zeitwortes bekümmern kommt im Hochdeutschen nur sparsam, im Oberdeutschen aber desto häufiger vor. Zuweilen gebraucht man es in dieser Bedeutung als ein Reciprocum. Eine edle Seele, die sich ihrer Unschuld bewußt ist, ist zu groß, sich über Beleidigungen zu bekümmern, Dusch. Am häufigsten ist in dieser Bedeutung das Participium der vergangenen Zeit üblich. Ein bekümmertes Herz, ein bekümmertes Gemüth. Das macht mich sehr bekümmert. Besonders mit dem Verbo seyn und den Präpositionen um, über und wegen. Ich bin sehr bekümmert um dich. Er war über diese Nachricht, oder wegen dieser Nachricht sehr bekümmert.
3) Um, oder für etwas bekümmert seyn, angelegentliche oder mit Gemüthsunruhe verbundene Sorge für etwas tragen. Der mit wahrhaftem Eifer für dein Glück bekümmert ist, Dusch.
So würd er nur für sich allein
Und nicht für mich bekümmert seyn,
Gell.
4) Sich um etwas bekümmern, in weiterer Bedeutung, Antheil daran nehmen, wenn derselbe auch noch so geringe ist, darnach fragen. Es hat sich niemand hierum zu bekümmern. Ich würde mich wenig darum bekümmern, wenn ich nicht dein Freund wäre. Das wächst alles, ohne daß ich mich darum bekümmern darf. Er bekümmert sich um nichts, nimmt sich keiner Sache an. Die Wortfügung, sich eines Dinges bekümmern, ist Oberdeutsch, und sich mit einem bekümmern, Hiob 7, 17 statt um einen, ist nirgends üblich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.