- Beschließen
Beschließen, verb. irreg. act. S. Schließen. 1) * Mit einem Schlosse verwahren. Getreide, Eßwaaren u.s.f. beschließen. Was wollt ihr euch beschließen,
Verriegeln um und um?
Opitz.
Die Thore beschließen, zuschließen. Für welchen Oberdeutschen Gebrauch im Hochdeutschen aber verschließen und einschließen üblicher ist; S. Beschließerinn, und Beschluß. 2) * Umschließen, umgeben. Sie beschlossen eine große Menge Fische, Luc. 5, 6. Er fiel auch in eine Stadt, die – mit einer Mauer beschlossen war, 2 Maccab 12, 13. Ingleichen, in sich fassen. Was die Welt in sich beschließet. Ein Weiser beschließt alle Güter in sich. Die Wüste hat sie beschlossen, 2 Mos. 14, 3. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen gleichfalls veraltet. Doch nennet man an einigen Orten diejenigen Zünfte, in welchen die Meister, ja oft auch die Gesellen und Lehrlinge auf eine gewisse Zahl gesetzet worden, beschlossene oder geschlossene Zünfte. 3) * Übergeben. Gott der Höchste, der deine Feinde in deine Hand beschlossen hat, 1 Mos. 14, 20. Daß mich der Herr hatte in deine Hände beschlossen, 1 Sam. 24, 19. Auch dieser Gebrauch ist bloß biblisch im Hochdeutschen nicht nachzuahmen. 4) Zu Ende bringen, endigen, so wohl von der Zeit, als auch von Geschäften. Das Jahr, die Woche beschließen. Als den schönen Tag ein noch schönerer Abend beschloß, Dusch. Der Feldzug ist schon beschlossen. Die Predigt war noch nicht beschlossen. Das Leben beschließen, sterben. Indessen lässet sich dieses Wort nicht in allen Fällen für endigen gebrauchen, sondern das Herkommen und ein gutes Gehör muß in jedem einzelnen Falle den Ausspruch thun. 5) Nach vorher gegangener Überlegung wollen, oder einen Vorsatz fassen. Ich habe es bey mir beschlossen. Ich habe beschlossen, zu dir zu kommen. Du beschlossest meinen Untergang. Über den Punct habe ich eigentlich noch nichts beschlossen.
Wer weiß, was das Geschicke
Mit dir beschließt,
Cron.
Welche Wortfügung mit dem Vorworte mit doch ungewöhnlich ist. Daher die Beschließung, in den drey Bedeutungen. In der vierten und fünften sind Beschluß üblicher.
Anm. In der ersten, heut zu Tage nur noch Oberdeutschen Bedeutung dieses Wortes kommt besliezzen schon bey dem Notker und Tatian vor. Be bedeutet hier bey, gleichsam beyschließen, oder bey Seite schließen. Beschlossene Geschlechter, für beschloßte, ist ein Mißbrauch. S. Beschlossen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.