Beschließerinn, die

Beschließerinn, die

Die Beschließerinn, plur. die -en, an einigen Orten, besonders Oberdeutschlandes, so viel als Ausgeberinn, Haushälterinn, welche die zu einer Haushaltung gehörigen Bedürfnisse unter ihrem Beschlusse hat. S. Ausgeber. In dieser Bedeutung kommt das Wort schon in dem Augsburgischen Stadtrechte von dem Jahre 1276 vor.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Hausjungfer, die — Die Hausjungfer, plur. die n. 1) Die Jungfer vom Hause, d.i. die unverheirathete Tochter des Hausherren oder Hausvaters. 2) Eine Jungfer, oder unverehelichte Person weiblichen Geschlechtes, welche anstatt der Hausfrau und in ihrem Nahmen die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ausgeber, der — Der Ausgèber, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Ausgeberinn, plur. die en, eine Person die etwas ausgibt, oder heraus gibt, in der eigentlichen Bedeutung des Verbi. Der Ausgeber eines Wechsels, der denselben von sich gibt, und dagegen Geld in …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beschließen — Beschließen, verb. irreg. act. S. Schließen. 1) * Mit einem Schlosse verwahren. Getreide, Eßwaaren u.s.f. beschließen. Was wollt ihr euch beschließen, Verriegeln um und um? Opitz. Die Thore beschließen, zuschließen. Für welchen Oberdeutschen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Haushälter, der — Der Haushälter, (im Oberd. Haushalter,) des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Haushälterinn, plur. die en. 1) * Derjenige, welcher eine eigene Haushaltung hat, der Hausvater, Hausherr; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 2) Eine Person,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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