Beymessen

Beymessen

Beymêssen, verb. irreg. act. (S. Messen,) 1) Für die wirkende Ursache einer Veränderung ausgeben, wodurch es sich von dem bloßen beylegen unterscheidet. Ich werde dir die Schuld nicht beymessen. Ich messe es deinem Unverstande bey, gebe deinem Unverstande die Schuld. Er mißt sich alles bey, gibt sich für den Urheber alles dessen aus. 2) Beylegen, etwas von einer andern Sache behaupten; doch nicht so richtig. Einem Vollkommenheiten beymessen, die er nicht besitzt, besser zuschreiben, beylegen. 3) Einem Glauben beymessen, ihm glauben.

Anm. Es scheinet, daß dieses Wort, welches in den ältern Zeiten gar nicht, in den mittlern aber nur sehr sparsam vorkommt, nicht so wohl zu dem Verbo messen, metiri, als vielmehr zu dem veralteten messen, missen, schelten, gehöret, welches in dem Augsburgischen Stadtrechte bey dem Schilter vorkommt. Swer dem andern mizzet einen Hurnsun der ist dem Vogt ains phunts pfennig schuldig. Schilt er ihn aber u.s.f. Sollich fridlich herz ward im inn ein Zagheit gemessen vnd verkert, heißt es in dem 1514 gedruckten Deutschen Livius. Daher wird es auch begreiflich, warum dieses Wort immer mehr im nachtheiligen, als guten Verstande gebraucht wird. Wem diese Ableitung nicht gefällt, wird bey Anmaßen eine vielleicht eben so bequeme finden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Beschuldigen — Beschuldigen, verb. reg. act. für schuldig ausgeben, eine böse Handlung beymessen, mit der zweyten Endung der Sache. Einen des Ehebruches, der Gotteslästerung beschuldigen, ihm dieselbe Schuld geben. Beschuldigen sie mich doch nicht so grober… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bey — Bey, eine Präposition, welche mit der dritten Endung oder dem Dative verbunden wird, zur Bestimmung so wohl eines Ortes, als auch einer Zeit dienet, und besonders in dem ersten Falle, einen Zustand, oder eine Handlung so wohl in der Nähe, als… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beylegen — Beylêgen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Activum. 1. Eine Sache bey oder neben der andern legen. 1) In eigentlicher Bedeutung. Einer Klagschrift die Beweisstücke, einer Ausführung die Urkunden, einem Briefe eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Messen — Mêssen, verb. irreg. ich messe, du missest, er misset, zusammen gezogen mißt; Imperf. ich māß, Conjunct. ich mäße; Mittelw. gemessen; Imperat. míß. Es wird in doppelter Gestalt gebraucht. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, wo es doch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Muthmaßen — Muthmaßen, verb. reg. act. aus wahrscheinlichen Gründen dafür halten, die Wahrscheinlichkeit in einzelnen Fällen bestimmen; vermuthen. Ich weiß es nicht gewiß, ich muthmaße es nur. Weil man ihn noch nicht gesehen hat, so muthmaßet man daraus, daß …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schuld, die — Die Schuld, plur. die en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vermessen — Vermêssen, verb. irreg. act. S. Messen, welches nach Maßgebung beyder Theile der Zusammensetzung in verschiedenen Bedeutungen üblich ist. 1. Von messen, so fern es eigentlich bedeutet, das körperliche Maß der Dinge bestimmen, ist vermessen: (1)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Zumessen — Zumêssen, verb. irregul. act. (S. Messen.) 1. In jemandes Gegenwart messen und ihm übergeben. Einem das Getreide zumessen. 2. Beymessen, beylegen, zuschreiben; obgleich seltener. Sich alles zumessen, zuschreiben. Jemanden die Schuld zumessen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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