- Biethen
Biethen, verb. irreg. act. ich biethe, du biethest, er biethet, (Oberdeutsch du beuthst, er beuth,) Imperf. ich both, Supin. gebothen, Imperat. biethe (Oberdeutsch beuth); welches ehedem zwey Hauptbedeutungen hatte, und zum Theil noch hat.
I. Befehlen. Der Richter, der über ihn hat zu biethen, Buch Belial 1472. Besonders, mit einem Befehle laden, vorfordern. So sagte man ehedem, jemanden vor Gericht biethen, ihn in den Rath biethen. In dieser ganzen Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, weil die zusammen gesetzten gebiethen und entbiethen dessen Stelle eingenommen haben. S. auch Aufbiethen, Ausbiethen, Verbiethen.
II. Darreichen, vorhalten, und zwar, 1. eigentlich. Welcher ist unter euch Menschen, so ihn sein Sohn bittet ums Brot, der ihm einen Stein biethe? Matth. 7, 9; Luc. 11, 11. Jemanden einen Trunk biethen, ihm denselben darreichen. Einem die Hand biethen, so wohl eigentlich, als figürlich, ihm helfen wollen. In dieser eigentlichen Bedeutung ist es nur zuweilen noch im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens üblich; im Hochdeutschen gebraucht man dafür lieber darbiethen. Nur einige figürliche Redensarten kommen auch in der anständigeren Schreibart vor. Ein Unglück biethet dem andern die Hand. Einem den Kopf, die Spitze biethen, sich ihm widersetzen. Jemanden Trotz biethen, ihm Trotz entgegen setzen.
2. Figürlich, mit verschiedenen Nebenbegriffen. 1) Anbiethen, doch auch nur im gemeinen Leben, besonders in Niedersachsen, woraus einige Dichter es in die höhere Schreibart aufzunehmen gesucht.
Da er mich stets erhielt, und sich zum Opfer both,
Schleg.
Vergeblich böthe sie mir heut
Mit ihrer Hand Unsterblichkeit,
Raml.
2) Zu erdulden zumuthen. Dem Könige Schach biethen, im Schachspiele. Das darf mir niemand biethen, das leide ich von niemanden. 3) Sagen, anwünschen, auch nur in der Sprache des täglichen Umganges, besonders in den R.A. einem einen guten Morgen, einen guten Tag, einen guten Abend biethen.
Das ich den liuten guten morgen bot
Engegen der nacht,
Friedr. von Husen.
4) Am häufigsten wird dieses Wort noch im Handel und Wandel, und zwar so wohl von dem Käufer, als von dem Verkäufer gebraucht. Im ersten Falle wird es mit der dritten Endung der Person, und den Vorwörtern für und auf, wenn die Sache ausgedruckt wird, verbunden, und bedeutet alsdann geben wollen, dem Verkäufer eine gewisse Summe für seine Waare anbiethen. Ich habe ihm zehn Thaler dafür gebothen. Auf etwas biethen, besonders bey einem öffentlichen Verkaufe. Ich habe mit darauf gebothen. Geld auf eines Kopf biethen. Wenn dieses Zeitwort von dem Verkäufer gebraucht wird, so bekommt der bestimmte Preis das Vorwort um, und biethen bedeutet alsdann, eine Sache gegen einen gewissen Preis dem andern anbiethen. Er both den Ring um zehn Thaler. Du biethest deine Waare gar zu theuer, du forderst zu viel dafür. Die Waare ist sein, er kann sie biethen, wie er will.
Anm. 1. In der Bedeutung des Befehlens oder Gebiethens kommt bey dem Ulphilas schon biudan, im Angels. beodan, bey den alten Schweden bioda, bey den heutigen Schweden bjuda, im Engl. to bid, und bey dem Notker pieton vor. So fern es darreichen bedeutet, lautet es bey dem Ottfried biutan, im Angels. biddan, im Engl. to bid, im Holländ. bieden. Das Niedersächsische beden, und zusammen gezogen been, bedeutet so wohl gebiethen, als darbiethen. Herr Ihre hält sehr wahrscheinlich die Bedeutung des Einladens für die erste und ursprüngliche Bedeutung dieses alten Wortes, weil solche schon in dem Latein. vito, in invito, angetroffen wird. Wenigstens lassen sich die verschiedenen Bedeutungen dieses Wortes ziemlich ungezwungen daraus herleiten; und besser, als wenn man mit Wachtern für jede Bedeutung ein neues Stammwort annimmt. S. auch Entbiethen, Bothe, Büttel. Isidors Übersetzer gebraucht beodan auch für praedicare.
Anm. 2. Die Conjugation der gegenwärtigen Zeit, du beuthst, er beuth, Imper. beuth, ist in diesem, wie in allen ähnlichen Verbis, bloß Oberdeutsch, und auch hier nur in einigen Provinzen üblich, wird aber doch in der höhern Schreibart im Hochdeutschen der gewöhnlichen Form vorgezogen, theils um der größern Fülle des Mundes, theils aber auch um der Einsylbigkeit willen, welche für die Dichtung in manchen Fällen bequemer ist. Im Conjunctiv findet nur die gewöhnliche Form Statt. Die Niedersächsische und alle mit ihr verwandte Mundarten haben in diesem Worte ein d, die Oberdeutsche aber ein t. Da die Hochdeutsche das Mittel zwischen beyden ist, so hat sie seit ihrer Ausbildung das th angenommen, ungeachtet selbiges in der Aussprache von dem t nicht verschieden ist; daher man es hier nicht als ein bloßes Dehnungszeichen ansehen darf, dessen das ie ohnehin nicht bedurft hätte. S. die Orthographie.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.