Entbiethen

Entbiethen

Entbiethen, verb. irreg. act. S. Biethen. 1) So fern biethen befehlen bedeutet, Befehl ertheilen. Und entboth den Klägern auch, daß sie vor dir sagten, was u.s.f. Apostelg. 23, 30. Alles, was du deinem Knecht entbothen hast, will ich thun, 1. Kön. 20, 9. Sie thaten, wie ihnen Jesebel entbothen hatte, Kap. 21, 11. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. Doch sagt man noch, jemanden zu sich entbiethen, ihm befehlen, zu ihm zu kommen. Schon bey dem Ottfried bedeutet Imbot, einen Befehl. 2) Vermelden, bekannt machen. Durch dieselben kannst du mir entbiethen, was du hören wirst, 2 Sam. 15, 36. Und sie entbothen Isebel und ließen ihr sagen, 1 Kön. 21, 14. Der König Alexander entbeuth seinem Bruder Jonathä seinen Gruß, 1 Macc. 10, 18. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, außer daß die Redensart jemanden seinen Gruß entbiethen, noch zuweilen in den Kanzelleyen von Höhern gegen Geringere gebraucht wird.


Ich enbuite in allen minen gruos,

der Burggraf v. Linnz.


Er enpeutet eu er sei hie, er vermeldet euch,

Stryker.


3) Anbiethen. Als Aster sich diesem Könige zum Dienst entbiethen ließ, Haged. Ihm wird die jüngste der Charitinnen sich zur Führerinn entbiethen, Raml. So auch die Entbiethung.

Anm. Im Niedersächsischen lautet dieses Wort entbeen. Ent druckt in allen drey Bedeutungen den Gegenstand aus, auf welchen die Handlung gerichtet ist, und stehet daher für an. S. Ent 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Biethen — Biethen, verb. irreg. act. ich biethe, du biethest, er biethet, (Oberdeutsch du beuthst, er beuth,) Imperf. ich both, Supin. gebothen, Imperat. biethe (Oberdeutsch beuth); welches ehedem zwey Hauptbedeutungen hatte, und zum Theil noch hat.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ent — Ent, – eine untrennbare Partikel, welche nur in der Zusammensetzung mit Verbis und einigen wenigen andern Partikeln üblich ist. Sie bedeutet, 1. Eine Bewegung von einem Orte, da sie denn so wohl den Verbis neutris, als activis vorgesetzet werden… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Männiglich — * Männiglich, ein im Hochdeutschen veraltetes unabänderliches Pronomen, für jedermann, welches noch im Oberdeutschen üblich ist. Menigklich euch deßhalb Lob gicht, Theuerd. Kap. 95. Menigklich nam groß frewd ab der erlichen Tat, ebend. Kap. 82.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorbiethen — Vorbiethen, Vorgebiethen, verb. irregul. act. S. Biethen, vor Gericht entbiethen, oder zu kommen gebiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, wofür daselbst das Lat. citieren üblicher ist. S. auch Vorbescheiden und Fürbiether …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zuentbiethen — Zuentbḯethen, verb. irregul. act. (S. Biethen,) zu Wissen thun, entbiethen; nur noch in den Kanzelleyen. Einem seinen Gruß zuentbiethen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”